§ 27 Änderungen von Namen oder Anschriften
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/27#abs-1 (1) In dem Antrag auf Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift des Inhabers eines eingetragenen Schutzrechts sind anzugeben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/27#abs-2 (2) Betrifft die Änderung mehrere eingetragene Schutzrechte desselben Inhabers, so kann der Antrag auf Eintragung der Änderung für alle Schutzrechte gemeinsam gestellt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/27#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sowie § 13 sind entsprechend auf Anträge zur Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift eines Vertreters oder eines Zustellungsbevollmächtigten anzuwenden.